Rezepte
Damit wir Ihre Wiederholungsrezepte ausstellen können, muss Ihre Versichertenkarte im laufenden Quartal eingelesen sein oder uns muss ein aktueller Versicherungsnachweis Ihrer Krankenkasse vorliegen.
Wenn Sie Ihre Rezepte telefonisch oder online bestellen, stehen sie Ihnen im Regelfall am folgenden Werktag zur Verfügung.
Sie können aber auch gerne bei uns in der Praxis vorbeischauen, dort ihre Rezeptwünsche äußern und die ausgestellten Verordnungen direkt mitnehmen.
Bitte beachten Sie dabei folgendes:
- Medikamente können Sie papierlos in jeder Apotheke abholen. Ein Praxisbesuch ist dabei dank eRezept nicht mehr notwendig. Wenn Sie einen Ausdruck mit QR-Code benötigen, z.B. für Internetapotheken oder in Pflegeheimen, können Sie diesen selbstverständlich bei uns erhalten.
- Hilfsmittelrezepte (z.B. Pen-Nadeln, Blutzucker-Teststreifen, Lanzetten) werden nach wie vor als Papierausdruck erstellt und können in unserer Praxis abgeholt werden.
- Heilmittelverordnungen (z.B. für Podologiebehandlungen oder Krankengymnastik) müssen ebenfalls im Papierform abgeholt werden.
- Privatrezepte gibt es noch nicht in elektronischer Form, sondern nur als Ausdruck.